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Deutschland · Die Geschäftsführer der GmbH

Die Gesellschafterliste, die Buchführung, der Jahresabschluss und die Haftung der Geschäftsführer

das AktG, das GmbHG und das HGB · §§ 40 bis 43a GmbHG

Die Gesellschafterliste muss nach jeder Beteiligungsänderung unverzüglich eingereicht werden

Die Gesellschafterliste ist die Grundlage dafür, wer gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter gilt, und ihre Pflege haftet persönlich. Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine neue Liste zum Handelsregister einzureichen (§ 40 Absatz 1 GmbHG). Hat ein Notar an der Veränderung mitgewirkt, so hat er die Liste unverzüglich einzureichen (§ 40 Absatz 2 GmbHG). Geschäftsführer, welche diese Pflicht verletzen, haften denjenigen, deren Beteiligung sich geändert hat, und den Gläubigern der Gesellschaft für den daraus entstehenden Schaden (§ 40 Absatz 3 GmbHG).

Der Jahresabschluss der Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat eine Feststellungsfrist, und diese Frist wird häufig überzogen. Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zum Zwecke der Feststellung vorzulegen (§ 42a Absatz 1 GmbHG). Die Gesellschafter haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate oder, wenn es sich um eine kleine Gesellschaft handelt, der ersten elf Monate des Geschäftsjahrs über die Feststellung und die Ergebnisverwendung zu beschließen (§ 42a Absatz 2 GmbHG).

Geschäftsführer müssen für ordnungsmäßige Buchführung sorgen und die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anwenden

Die Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG). In der Bilanz ist das Stammkapital als gezeichnetes Kapital auszuweisen (§ 42 Absatz 1 GmbHG), das Recht der Gesellschaft zur Einziehung von Nachschüssen ist zu aktivieren, soweit die Einziehung bereits beschlossen ist (§ 42 Absatz 2 GmbHG), und Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben (§ 42 Absatz 3 GmbHG).

Hat ein Abschlussprüfer den Jahresabschluss geprüft, so hat er auf Verlangen eines Gesellschafters an den Verhandlungen über die Feststellung teilzunehmen (§ 42a Absatz 3 GmbHG). Ist die Gesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verpflichtet, so gelten diese Vorschriften entsprechend (§ 42a Absatz 4 GmbHG).

Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden (§ 43 Absatz 1 GmbHG). Den Geschäftsführern, anderen gesetzlichen Vertretern, Prokuristen und den zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigten Handlungsbevollmächtigten darf Kredit nicht aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen gewährt werden (§ 43a GmbHG).

Das System erstellt Ihren ComplianceSME-Gesellschaftspass und führt Sie dann durch die Arbeitsdateien

Die Arbeitsdateien 118 und 119 des Werkzeugkastens DE-COMPANY nehmen diesen Bereich auf. Arbeitsdatei 118 gleicht jede Veränderung im Gesellschafterbestand mit dem Datum der eingereichten Liste ab und prüft die Bilanzangaben des § 42 GmbHG. Arbeitsdatei 119 rechnet die Feststellungsfrist des § 42a GmbHG gegen das Geschäftsjahr und die Größenklasse nach, fragt den Sorgfaltsmaßstab des § 43 GmbHG ab und verlangt für jeden Kredit an einen Geschäftsführer die Prüfung gegen § 43a GmbHG.

Kostenlos, mit einem kostenlosen Konto

Die oben genannten Arbeitsdateien öffnen sich kostenlos aus Ihrem ComplianceSME-Konto, ebenso der Rest des Werkzeugkastens für das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch: 219 Arbeitsdateien für die 104 Lagen, in denen sich eine im deutschen Handelsregister eingetragene Gesellschaft befinden kann. Arbeitsdatei 1 läuft zuerst und baut den Gesellschaftspass; danach öffnen Sie jede Arbeitsdatei, sobald die jeweilige Lage eintritt.

Eine Arbeitsdatei läuft in Claude. Sie fragen den ComplianceSME-Connector in einem dedizierten Premium-Konto im Claude Team-Tarif danach, und die Arbeitsdatei stellt Ihnen eine Frage nach der anderen und gibt Ihnen dann das Dokument zurück, das das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch benennen, wobei bei jedem Schritt der Paragraph genannt wird. Es wird nichts heruntergeladen und nichts installiert.

Der Bericht bleibt Ihr Eigentum, bereit für eine Bank, einen Versicherer, einen Kunden oder einen Prüfer. Ihr Dashboard zeigt jede Arbeitsdatei und ihren Stand.

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ComplianceSME verfolgt das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch und aktualisiert den Werkzeugkasten auf Ihrem Konto über das Compliance Complete-Konto, damit Sie nie mit einer überholten Fassung arbeiten. Compliance Complete

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