Österreich · Der Konzernabschluss
Was der Konzernanhang und der Konzernlagebericht enthalten und wer konsolidiert über Nachhaltigkeit berichtet
das AktG, das GmbHG und das UGB · §§ 265 bis 267c UGB
Der Konzernanhang ersetzt einzelne Anhangsangaben durch konzernbezogene Angaben nach § 266 UGB
Der Konzernanhang ersetzt einzelne Angaben des Anhangs durch konzernbezogene Angaben, und die Zuordnung wird leicht verwechselt. Im Konzernanhang sind anstelle der Angabe nach § 238 Absatz 1 Z 4 UGB die in § 265 Absatz 2 UGB genannten Angaben zu machen, darunter Name und Sitz der einbezogenen Unternehmen und der Anteil am Kapital der Tochterunternehmen. Die Angabe nach § 238 Absatz 1 Z 9 UGB hat sich auf das Ergebnis des Mutterunternehmens zu beziehen (§ 266 Z 1 UGB), bei den Bezügen der Organe ist nach § 266 Z 2 UGB nur die Höhe der Beträge anzugeben, und bei den Beschäftigten ist nach § 266 Z 4 UGB auf die einbezogenen Unternehmen Bezug zu nehmen.
Die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung folgt derselben Schwelle wie die einzelne, rechnet sie aber auf konsolidierter Basis. Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Mutterunternehmen einer großen Gruppe sind und am Abschlussstichtag im Jahresdurchschnitt auf konsolidierter Basis mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, haben nach § 267a Absatz 1 UGB eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Stellt das Mutterunternehmen erhebliche Unterschiede zwischen den Risiken der Gruppe und denen einzelner Tochterunternehmen fest, so gilt § 267a Absatz 6 UGB. Der Konzernlagebericht ist im ESEF-Format zu erstellen (§ 267a Absatz 11 UGB).
Der Konzernlagebericht muss Geschäftsverlauf, Lage und Nachhaltigkeit nach § 267 UGB darstellen
Bei der Angabe nach § 237 Absatz 1 Z 5 UGB ist auf Verbindlichkeiten Bedacht zu nehmen, für die von einbezogenen Unternehmen dingliche Sicherheiten bestellt sind (§ 266 Z 3 UGB), und bei Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen werden Geschäfte, die bei der Konsolidierung weggelassen werden, nach § 266 Z 5 UGB nicht berücksichtigt.
Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns nach § 267 Absatz 1 UGB darzustellen, und er hat eine angemessene Analyse nach § 267 Absatz 2 UGB zu enthalten. Er hat Informationen über die wichtigsten immateriellen Ressourcen zu enthalten und die Abhängigkeit von ihnen zu erläutern (§ 267 Absatz 2a UGB) und auf die in § 267 Absatz 3 UGB aufgezählten Punkte einzugehen. Bei einem börsenotierten Mutterunternehmen hat er die Angaben nach § 267 Absatz 3a UGB zu enthalten, bei einem Mutterunternehmen nach § 189a Z 1 lit a UGB die Angaben nach § 267 Absatz 3b UGB zum internen Kontrollsystem und zum Risikomanagementsystem des Konzerns.
Ein börsenotiertes Mutterunternehmen hat nach § 267b UGB einen konsolidierten Corporate-Governance-Bericht aufzustellen und offenzulegen. Die gesetzlichen Vertreter eines großen Mutterunternehmens haben nach § 267c Absatz 1 UGB einen konsolidierten Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen aufzustellen, wenn das Unternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig ist. Die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die Angaben nach § 267a Absatz 2 UGB und, was die Wertschöpfungskette betrifft, nach § 267a Absatz 4 UGB zu enthalten, sie ist nach den von der Europäischen Kommission erlassenen Standards zu erstellen (§ 267a Absatz 7 UGB), eine Befreiung tritt nur unter den Voraussetzungen des § 267a Absatz 9 UGB ein, und kapitalmarktorientierte große Mutterunternehmen dürfen sie nach § 267a Absatz 10 UGB nicht in Anspruch nehmen.
Das System erstellt Ihren ComplianceSME-Unternehmenspass und führt Sie dann durch die Arbeitsdateien
Arbeitsdatei 130 führt den Konzernanhang und stellt für jede konzernbezogene Angabe klar, welche Angabe des Anhangs sie ersetzt. Arbeitsdatei 131 führt den Konzernlagebericht Punkt für Punkt, schaltet die Angaben für börsenotierte Mutterunternehmen frei und nimmt den konsolidierten Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen auf. Arbeitsdatei 132 rechnet die Schwelle auf konsolidierter Basis und führt die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung samt jeder beanspruchten Befreiung.
- Arbeitsdatei 130 · Der Konzernanhang
- Arbeitsdatei 131 · Der Konzernlagebericht und der Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
- Arbeitsdatei 132 · Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung
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Die oben genannten Arbeitsdateien öffnen sich kostenlos aus Ihrem ComplianceSME-Konto, ebenso der übrige Werkzeugkasten zum Aktiengesetz, zum GmbH-Gesetz und zum Unternehmensgesetzbuch: 180 Arbeitsdateien für die 73 Lagen, in denen sich ein im österreichischen Firmenbuch eingetragenes Unternehmen befinden kann. Arbeitsdatei 1 läuft zuerst und baut den Unternehmenspass auf; danach öffnen Sie jede Arbeitsdatei, sobald die jeweilige Lage eintritt.
Eine Arbeitsdatei läuft in Claude. Sie fragen sie über den ComplianceSME-Connector in einem dedizierten Claude-Konto im Claude Team-Tarif ab, und die Arbeitsdatei stellt Ihnen eine Frage nach der anderen und gibt Ihnen dann das Dokument zurück, das das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch benennt, wobei bei jedem Schritt der Paragraph genannt wird. Es wird nichts heruntergeladen und nichts installiert.
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