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Deutschland · Versicherungsunternehmen

Das Versicherungsunternehmen: der Anwendungsbereich, die anzuwendenden Vorschriften und die Bewertung der Kapitalanlagen

das AktG, das GmbHG und das HGB · §§ 341 bis 341d HGB

Versicherungsunternehmen rechnen nach den Regeln für große Kapitalgesellschaften, doch Branchenvorschriften ersetzen sie

Das Versicherungsunternehmen rechnet nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, doch an mehreren Stellen treten branchenspezifische Vorschriften an ihre Stelle. Versicherungsunternehmen haben einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen (§ 341a Absatz 1 Satz 1 HGB). An die Stelle mehrerer allgemeiner Vorschriften über Gliederung und Anhang treten die für die Branche bestimmten Vorgaben (§ 341a Absatz 2 Satz 2 HGB). Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat unterliegen den gesetzlich bestimmten Sonderregeln (§ 341 Absatz 2 Satz 2 HGB).

Die Bewertung der Kapitalanlagen folgt eigenen Regeln, und der Bestand für Rechnung und Risiko der Versicherungsnehmer wird gesondert behandelt. Versicherungsunternehmen haben immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nach den gesetzlichen Vorgaben zu bewerten (§ 341b Absatz 1 HGB). Auf Kapitalanlagen, soweit es sich um Aktien, Anteile an Investmentvermögen und die weiteren im Gesetz genannten Papiere handelt, sind die dort bestimmten Vorschriften anzuwenden (§ 341b Absatz 2 HGB). Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungsverträgen, bei denen der Versicherungsnehmer das Anlagerisiko trägt, sind mit dem Zeitwert anzusetzen (§ 341d HGB).

Der Lagebericht braucht eine nichtfinanzielle Erklärung, und Rückversicherer treffen eigene Sondervorgaben

Ein Versicherungsunternehmen hat seinen Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern, wenn es die entsprechend anzuwendenden Größenmerkmale erfüllt (§ 341a Absatz 1a Satz 1 HGB), und hat es eine Erklärung zur Unternehmensführung zu erstellen, so sind darin die gesetzlich verlangten Angaben zu machen (§ 341a Absatz 1b HGB). Eine bestimmte Anhangangabe ist nicht anzuwenden, und unter den Posten für außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind die im Gesetz genannten Beträge auszuweisen (§ 341a Absatz 2 Satz 4 HGB). Für Unternehmen, die ausschließlich die Rückversicherung betreiben, gelten die gesetzlichen Sondervorgaben (§ 341a Absatz 5 Satz 1 HGB).

Die Bewertung zum Festwert ist auf Grundstücke, Bauten und im Bau befindliche Anlagen nicht anzuwenden (§ 341b Absatz 3 HGB). Verträge, die von Pensionsfonds bei Lebensversicherungsunternehmen zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber Versorgungsberechtigten eingegangen werden, sind mit dem Zeitwert anzusetzen (§ 341b Absatz 4 HGB). Ist der Nennbetrag höher als die Anschaffungskosten, so ist der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufzunehmen (§ 341c Absatz 2 HGB).

Das System erstellt Ihren ComplianceSME-Gesellschaftspass und führt Sie dann durch die Arbeitsdateien

Die Arbeitsdateien 181 und 182 des Werkzeugkastens DE-COMPANY nehmen diesen Bereich auf. Arbeitsdatei 181 stellt fest, ob das Unternehmen unter den Anwendungsbereich des § 341 HGB fällt, und geht durch, welche allgemeinen Vorschriften nach § 341a HGB anzuwenden und welche ersetzt sind. Arbeitsdatei 182 prüft die Bewertung jeder Gruppe von Kapitalanlagen gegen die §§ 341b und 341c HGB und verlangt für die fondsgebundene Lebensversicherung den Nachweis der Bewertung zum Zeitwert nach § 341d HGB.

Kostenlos, mit einem kostenlosen Konto

Die oben genannten Arbeitsdateien öffnen sich kostenlos aus Ihrem ComplianceSME-Konto, ebenso der Rest des Werkzeugkastens für das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch: 219 Arbeitsdateien für die 104 Lagen, in denen sich eine im deutschen Handelsregister eingetragene Gesellschaft befinden kann. Arbeitsdatei 1 läuft zuerst und baut den Gesellschaftspass; danach öffnen Sie jede Arbeitsdatei, sobald die jeweilige Lage eintritt.

Eine Arbeitsdatei läuft in Claude. Sie fragen den ComplianceSME-Connector in einem dedizierten Premium-Konto im Claude Team-Tarif danach, und die Arbeitsdatei stellt Ihnen eine Frage nach der anderen und gibt Ihnen dann das Dokument zurück, das das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch benennen, wobei bei jedem Schritt der Paragraph genannt wird. Es wird nichts heruntergeladen und nichts installiert.

Der Bericht bleibt Ihr Eigentum, bereit für eine Bank, einen Versicherer, einen Kunden oder einen Prüfer. Ihr Dashboard zeigt jede Arbeitsdatei und ihren Stand.

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