Global Fuel Report

Deutschland · Schiffsüberlassung, Bergung und große Haverei

Die Bergung, der Bergelohn, die Sicherheitsleistung und die große Haverei

das AktG, das GmbHG und das HGB · §§ 574 bis 576, 578, 581, 587, 591, 592, 594 und 595 HGB

Die Bergung verpflichtet Berger und Schiffseigentümer zur Zusammenarbeit und zum Schutz vor Umweltschäden

Die Bergung ist eine Rettung mit gesetzlich geregelten Pflichten auf beiden Seiten, und die Umweltschäden stehen dabei ausdrücklich im Vordergrund. Der Berger ist gegenüber den Eigentümern des Schiffes und der sonstigen Vermögensgegenstände verpflichtet, die Bergungsmaßnahmen mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen und dabei Umweltschäden zu verhüten oder zu begrenzen (§ 574 Absatz 3 HGB). Dieselbe Pflicht trifft den Eigentümer und den Schiffer oder Kapitän des in Gefahr befindlichen Schiffes (§ 575 Absatz 1 Satz 2 HGB), und beide Seiten schulden einander die im Gesetz bestimmte Mitwirkung (§ 574 Absatz 4 HGB).

Die große Haverei verteilt einen Verlust auf alle Beteiligten, und die Dispache ist das Verfahren, in dem das geschieht. Die Beteiligten, mit Ausnahme der Schiffsbesatzung und der Fahrgäste, haben zur Zahlung der Vergütung einen Beitrag zu leisten (§ 591 Absatz 1 HGB). Liegt der anteilige Wertverlust unter dem errechneten Anteil, so muss der betroffene Beteiligte in Höhe der Differenz einen Beitrag zahlen (§ 592 Absatz 1 HGB). Der Kapitän darf die Sachen, an denen Pfandrechte bestehen, vor der Berichtigung oder Sicherstellung der Beiträge nicht ausliefern (§ 594 Absatz 5 Satz 1 HGB).

Der Schiffseigentümer muss sicherstellen, dass die Ladungseigentümer die geschuldete Sicherheit leisten

Der Berger ist gegenüber dem Eigentümer des in Gefahr befindlichen Schiffes und der sonstigen Vermögensgegenstände zur Zusammenarbeit mit anderen Bergern verpflichtet, soweit dies nach den Umständen angemessen ist (§ 575 Absatz 1 HGB). Zur Zahlung des Bergelohns und der Bergungskosten sind der Schiffseigentümer und die Eigentümer der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände verpflichtet (§ 576 Absatz 3 HGB). Die Sondervergütung entspricht den dem Berger entstandenen Unkosten, die im Gesetz näher bestimmt sind (§ 578 Absatz 2 HGB), und der auf die Schiffsbesatzung mit Ausnahme des Schiffers oder Kapitäns entfallende Betrag wird nach den dort genannten Kriterien verteilt (§ 581 Absatz 2 HGB).

Der Eigentümer des geborgenen Schiffes hat nach besten Kräften sicherzustellen, dass die Eigentümer der Ladung die geschuldete Sicherheit leisten (§ 587 Absatz 2 HGB).

Wurde Treibstoff oder Ladung vorsätzlich beschädigt oder aufgeopfert, so ist der Reeder verpflichtet, die Aufmachung der Dispache an dem im Gesetz genannten Ort unverzüglich zu veranlassen (§ 595 Absatz 1 Satz 2 HGB). Jeder Beteiligte hat die in seinen Händen befindlichen Urkunden, die zur Aufmachung der Dispache erforderlich sind, dem Dispacheur zur Verfügung zu stellen (§ 595 Absatz 3 HGB).

Das System erstellt Ihren ComplianceSME-Gesellschaftspass und führt Sie dann durch die Arbeitsdateien

Die Arbeitsdateien 218 und 219 des Werkzeugkastens DE-COMPANY nehmen diesen Bereich auf. Die Arbeitsdatei 218 nimmt jede Bergungsmaßnahme auf, fragt die Pflichten des Bergers und des Schiffseigentümers nach den §§ 574 und 575 HGB ab und verlangt für jeden Bergelohn und jede Sondervergütung die Berechnung nach den §§ 576 und 578 HGB sowie den Nachweis der Sicherheitsleistung nach § 587 HGB. Die Arbeitsdatei 219 rechnet die Beiträge der Beteiligten nach den §§ 591 und 592 HGB nach, prüft die Zurückbehaltung durch den Kapitän nach § 594 HGB und verlangt die Unterlagen für die Aufmachung der Dispache nach § 595 HGB.

Kostenlos, mit einem kostenlosen Konto

Die oben genannten Arbeitsdateien öffnen sich kostenlos aus Ihrem ComplianceSME-Konto, ebenso der Rest des Werkzeugkastens für das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch: 219 Arbeitsdateien für die 104 Lagen, in denen sich eine im deutschen Handelsregister eingetragene Gesellschaft befinden kann. Arbeitsdatei 1 läuft zuerst und baut den Gesellschaftspass; danach öffnen Sie jede Arbeitsdatei, sobald die jeweilige Lage eintritt.

Eine Arbeitsdatei läuft in Claude. Sie fragen den ComplianceSME-Connector in einem dedizierten Premium-Konto im Claude Team-Tarif danach, und die Arbeitsdatei stellt Ihnen eine Frage nach der anderen und gibt Ihnen dann das Dokument zurück, das das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch benennen, wobei bei jedem Schritt der Paragraph genannt wird. Es wird nichts heruntergeladen und nichts installiert.

Der Bericht bleibt Ihr Eigentum, bereit für eine Bank, einen Versicherer, einen Kunden oder einen Prüfer. Ihr Dashboard zeigt jede Arbeitsdatei und ihren Stand.

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