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Deutschland · Prokura, Handlungsgehilfen und Handelsvertreter

Prokura und Handlungsvollmacht: Erteilung, Umfang, Zeichnung und Eintragung

das AktG, das GmbHG und das HGB · §§ 48, 51, 53 bis 55, 57 und 58 HGB

Prokura und Handlungsvollmacht werden verwechselt, und die Folgen trägt das Unternehmen

Die beiden Vollmachten des Handelsrechts werden im Alltag verwechselt, und die Folgen der Verwechslung trägt das Unternehmen. Die Prokura kann nur vom Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt werden, und nur mittels ausdrücklicher Erklärung (§ 48 Absatz 1 HGB). Eine stillschweigende Duldung erzeugt keine Prokura. Ihre Erteilung ist vom Inhaber zur Eintragung anzumelden, und ist sie als Gesamtprokura erteilt, so muss auch dies angemeldet werden (§ 53 Absatz 1 HGB).

Der Handlungsbevollmächtigte hat einen engeren Kreis, und die Grenzen stehen im Gesetz. Zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozessführung ist er nur ermächtigt, wenn ihm eine solche Befugnis besonders erteilt ist (§ 54 Absatz 2 HGB). Ist er Handelsvertreter oder Handlungsgehilfe, so bevollmächtigt ihn die Vollmacht zum Abschluss von Geschäften nicht dazu, abgeschlossene Verträge zu ändern oder Zahlungsfristen zu gewähren (§ 55 Absatz 2 HGB). Zur Annahme von Zahlungen ist er nur berechtigt, wenn er dazu bevollmächtigt ist (§ 55 Absatz 3 HGB).

Die Prokura entsteht nur durch ausdrückliche Erklärung des Inhabers und wird nach § 53 HGB eingetragen

Die Prokura wird nur vom Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter und nur durch ausdrückliche Erklärung erteilt (§ 48 Absatz 1 HGB). Der Prokurist zeichnet, indem er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt (§ 51 HGB). Die Erteilung ist zur Eintragung anzumelden, und eine Gesamtprokura ist als solche anzumelden (§ 53 Absatz 1 HGB). Das Erlöschen der Prokura ist in gleicher Weise wie die Erteilung anzumelden (§ 53 Absatz 2 HGB).

Der Handlungsbevollmächtigte bedarf für Grundstücksgeschäfte, Wechselverbindlichkeiten, Darlehen und die Prozessführung einer besonders erteilten Befugnis (§ 54 Absatz 2 HGB). Er hat sich bei der Zeichnung jedes eine Prokura andeutenden Zusatzes zu enthalten und mit einem das Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatz zu zeichnen (§ 57 HGB). Er kann seine Handlungsvollmacht ohne Zustimmung des Inhabers des Handelsgeschäfts nicht auf einen anderen übertragen (§ 58 HGB).

Das System erstellt Ihren ComplianceSME-Gesellschaftspass und führt Sie dann durch die Arbeitsdateien

Arbeitsdatei 6 des Werkzeugkastens DE-COMPANY nimmt diesen Bereich auf. Er fragt für jede erteilte Prokura ab, wer sie erteilt hat, ob die Erklärung ausdrücklich war, ob sie als Gesamtprokura erteilt wurde und wann die Anmeldung erfolgt ist. Für jede Handlungsvollmacht fragt er nach der besonderen Befugnis für die Geschäfte des § 54 Absatz 2 HGB und nach der Form der Zeichnung. Für jedes Erlöschen verlangt er den Nachweis der Anmeldung nach § 53 Absatz 2 HGB.

Kostenlos, mit einem kostenlosen Konto

Die oben genannten Arbeitsdateien öffnen sich kostenlos aus Ihrem ComplianceSME-Konto, ebenso der Rest des Werkzeugkastens für das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch: 219 Arbeitsdateien für die 104 Lagen, in denen sich eine im deutschen Handelsregister eingetragene Gesellschaft befinden kann. Arbeitsdatei 1 läuft zuerst und baut den Gesellschaftspass; danach öffnen Sie jede Arbeitsdatei, sobald die jeweilige Lage eintritt.

Eine Arbeitsdatei läuft in Claude. Sie fragen den ComplianceSME-Connector in einem dedizierten Premium-Konto im Claude Team-Tarif danach, und die Arbeitsdatei stellt Ihnen eine Frage nach der anderen und gibt Ihnen dann das Dokument zurück, das das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch benennen, wobei bei jedem Schritt der Paragraph genannt wird. Es wird nichts heruntergeladen und nichts installiert.

Der Bericht bleibt Ihr Eigentum, bereit für eine Bank, einen Versicherer, einen Kunden oder einen Prüfer. Ihr Dashboard zeigt jede Arbeitsdatei und ihren Stand.

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ComplianceSME verfolgt das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch und aktualisiert den Werkzeugkasten auf Ihrem Konto über das Compliance Complete-Konto, damit Sie nie mit einer überholten Fassung arbeiten. Compliance Complete

Die folgenden Seiten behandeln Prokura, Handlungsgehilfen, Wettbewerbsverbot, Handelsvertreter und Handelsmakler

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