Österreich · Stammkapital, Geschäftsanteile und Ausschüttungen
Wie der Gesellschaftsvertrag geändert wird, welche Mehrheit gilt und wie das Stammkapital erhöht wird
das AktG, das GmbHG und das UGB · §§ 49 bis 53 GmbHG
Die Mehrheit für eine Satzungsänderung hängt vom Gegenstand der Änderung ab
Die Mehrheit hängt am Gegenstand der Änderung, nicht am Anlass. Abänderungen des Gesellschaftsvertrags können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden, und der Gesellschaftsvertrag kann weitere Erfordernisse vorsehen (§ 50 Absatz 1 GmbHG). Die Bestimmung, dass ein Aufsichtsrat zu bestellen sei, und die Herabsetzung der Entlohnung der Geschäftsführer oder der Aufsichtsratsmitglieder können mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden (§ 50 Absatz 2 GmbHG). Eine Abänderung des Gegenstands des Unternehmens bedarf eines einstimmigen Beschlusses, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes festgesetzt ist (§ 50 Absatz 3 GmbHG).
Ein Beschluss kann formal richtig und trotzdem unwirksam sein, wenn eine Zustimmung fehlt. Eine Vermehrung der den Gesellschaftern obliegenden Leistungen oder eine Verkürzung der einzelnen Gesellschaftern eingeräumten Rechte kann nur unter Zustimmung sämtlicher davon betroffener Gesellschafter beschlossen werden (§ 50 Absatz 4 GmbHG), und dies gilt insbesondere für Beschlüsse über das Maß der Einzahlungen auf die Stammeinlagen (§ 50 Absatz 5 GmbHG). Die Änderung wirkt außerdem erst mit der Eintragung (§ 49 Absatz 2 GmbHG). Wer nach dem Beschluss und vor der Eintragung handelt, handelt auf der alten Grundlage.
Die Erhöhung des Stammkapitals setzt einen Beschluss auf Änderung des Gesellschaftsvertrags voraus
Jede Abänderung des Gesellschaftsvertrags ist von sämtlichen Geschäftsführern zum Firmenbuch anzumelden, und der Anmeldung sind der notariell beurkundete Abänderungsbeschluss mit dem Nachweis des gültigen Zustandekommens sowie der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrags anzuschließen (§ 51 Absatz 1 GmbHG). Auf die Anmeldung finden § 11 und § 12 GmbHG mit der Maßgabe sinngemäß Anwendung, dass auch die Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung erforderlich ist (§ 51 Absatz 2 GmbHG). Die Veröffentlichung von Beschlüssen, die keine Änderung früher verlautbarter Bestimmungen enthalten, hat zu entfallen (§ 51 Absatz 3 GmbHG).
Die Erhöhung des Stammkapitals setzt einen Beschluss auf Abänderung des Gesellschaftsvertrags voraus (§ 52 Absatz 1 GmbHG). Mangels anderweitiger Festsetzung im Gesellschaftsvertrag oder im Erhöhungsbeschluss steht den bisherigen Gesellschaftern binnen vier Wochen vom Tag der Beschlussfassung an ein Vorrecht zur Übernahme der neuen Stammeinlagen nach dem Verhältnis ihrer bisherigen Stammeinlagen zu (§ 52 Absatz 3 GmbHG). Die Übernahmserklärung bedarf der Form eines Notariatsakts (§ 52 Absatz 4 GmbHG), und in der Erklärung dritter Personen ist der Beitritt zur Gesellschaft samt Stammeinlage und sonstigen Leistungen nach § 52 Absatz 5 GmbHG zu beurkunden. Auf die Erhöhung sind § 6, § 6a, § 10 und § 10a GmbHG sinngemäß anzuwenden, und bei Sacheinlagen kann der Beschluss nur gefasst werden, wenn deren Einbringung ausdrücklich und fristgemäß angekündigt worden ist (§ 52 Absatz 6 GmbHG).
Der Beschluss auf Erhöhung des Stammkapitals ist zum Firmenbuch anzumelden, sobald das erhöhte Stammkapital durch Übernahme der Stammeinlagen gedeckt und deren Einzahlung erfolgt ist (§ 53 Absatz 1 GmbHG). Der Anmeldung sind die Übernahmserklärungen in notarieller Ausfertigung oder in beglaubigter Abschrift beizuschließen (§ 53 Absatz 2 GmbHG).
Das System erstellt Ihren ComplianceSME-Unternehmenspass und führt Sie dann durch die Arbeitsdateien
Arbeitsdatei 88 führt für jede Vertragsänderung den Gegenstand, die erreichte Mehrheit gegen die für diesen Gegenstand vorgeschriebene Mehrheit, jede Einzelzustimmung betroffener Gesellschafter und die Anmeldung samt vollständigem Wortlaut. Arbeitsdatei 89 führt die Kapitalerhöhung: er berechnet die Vierwochenfrist des Vorrechts, nimmt jede Übernahmserklärung im Notariatsakt auf und verlangt vor der Anmeldung den Nachweis der Deckung und der Einzahlung.
- Arbeitsdatei 88 · Änderung des Gesellschaftsvertrags: Beschluss, Form und Eintragung
- Arbeitsdatei 89 · Erhöhung des Stammkapitals und Übernahme der neuen Stammeinlagen
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Die oben genannten Arbeitsdateien öffnen sich kostenlos aus Ihrem ComplianceSME-Konto, ebenso der übrige Werkzeugkasten zum Aktiengesetz, zum GmbH-Gesetz und zum Unternehmensgesetzbuch: 180 Arbeitsdateien für die 73 Lagen, in denen sich ein im österreichischen Firmenbuch eingetragenes Unternehmen befinden kann. Arbeitsdatei 1 läuft zuerst und baut den Unternehmenspass auf; danach öffnen Sie jede Arbeitsdatei, sobald die jeweilige Lage eintritt.
Eine Arbeitsdatei läuft in Claude. Sie fragen sie über den ComplianceSME-Connector in einem dedizierten Claude-Konto im Claude Team-Tarif ab, und die Arbeitsdatei stellt Ihnen eine Frage nach der anderen und gibt Ihnen dann das Dokument zurück, das das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch benennt, wobei bei jedem Schritt der Paragraph genannt wird. Es wird nichts heruntergeladen und nichts installiert.
Der Bericht bleibt Ihr Eigentum, bereit für eine Bank, einen Versicherer, einen Kunden oder einen Prüfer. Ihr Dashboard zeigt jede Arbeitsdatei und ihren Stand.
Diese Arbeitsdatei öffnenComplianceSME verfolgt das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch und aktualisiert den Werkzeugkasten in Ihrem Konto über das Compliance Complete-Konto, damit Sie nie mit einer überholten Fassung arbeiten. Compliance Complete