Deutschland · Rechnungslegung und Gewinnverwendung der Aktiengesellschaft
Der Vergütungsbericht: Inhalt, Prüfung, Veröffentlichung und der Umgang mit personenbezogenen Daten
das AktG, das GmbHG und das HGB · § 162 AktG
Der Vergütungsbericht enthält oft personenbezogene Daten, die das AktG ausdrücklich verbietet
Der Vergütungsbericht ist kein Auszug aus dem Anhang, sondern ein eigenes Dokument mit eigener Prüfung und eigener Veröffentlichungspflicht. Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft erstellen jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Mitglied gewährte und geschuldete Vergütung (§ 162 Absatz 1 Satz 1 AktG). Der Bericht hat unter Nennung der Namen die im Gesetz aufgezählten Angaben zu enthalten, soweit sie inhaltlich tatsächlich vorliegen (§ 162 Absatz 1 Satz 2 AktG). Hinzu treten Angaben zu Leistungen, die einem Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt worden sind (§ 162 Absatz 2 AktG).
Der zweite Punkt ist der Datenschutz im Bericht, den die Praxis regelmäßig zu spät bedenkt. Der Vergütungsbericht darf keine Daten enthalten, die sich auf die Familiensituation einzelner Mitglieder beziehen (§ 162 Absatz 5 Satz 1 AktG). Personenbezogene Angaben zu früheren Mitgliedern sind in allen Berichten wegzulassen, die nach Ablauf von zehn Jahren erstellt werden (§ 162 Absatz 5 Satz 2 AktG). Im Übrigen sind personenbezogene Daten nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist aus den über die Internetseite zugänglichen Berichten zu entfernen (§ 162 Absatz 5 Satz 3 AktG).
Der Abschlussprüfer prüft den Vergütungsbericht und der Prüfungsvermerk wird mitveröffentlicht
Der Vergütungsbericht ist durch den Abschlussprüfer zu prüfen (§ 162 Absatz 3 Satz 1 AktG), der zu prüfen hat, ob die gesetzlich verlangten Angaben gemacht wurden (§ 162 Absatz 3 Satz 2 AktG). Er hat einen Vermerk über die Prüfung zu erstellen (§ 162 Absatz 3 Satz 3 AktG), und dieser ist dem Vergütungsbericht beizufügen (§ 162 Absatz 3 Satz 4 AktG).
Der Vergütungsbericht und der Prüfungsvermerk sind nach dem Beschluss der Hauptversammlung oder nach der Vorlage von der Gesellschaft für die gesetzlich bestimmte Dauer öffentlich zugänglich zu machen (§ 162 Absatz 4 AktG). Macht die Gesellschaft von der Möglichkeit Gebrauch, einzelne Angaben nicht aufzunehmen, und entfallen die Gründe dafür nach der Veröffentlichung, so sind die Angaben nachzuholen (§ 162 Absatz 6 Satz 2 AktG).
Das System erstellt Ihren ComplianceSME-Gesellschaftspass und führt Sie dann durch die Arbeitsdateien
Arbeitsdatei 68 des Werkzeugkastens DE-COMPANY nimmt diesen Bereich auf. Sie geht jede Pflichtangabe des § 162 Absatz 1 und Absatz 2 AktG einzeln durch und fragt für jedes Mitglied ab, welche festen und variablen Bestandteile gewährt und geschuldet wurden. Sie verlangt den Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers nach § 162 Absatz 3 AktG, den Nachweis der Veröffentlichung nach § 162 Absatz 4 AktG und die Prüfung des Berichts gegen die Datenvorgaben des § 162 Absatz 5 AktG.
- Arbeitsdatei 68 · Der Vergütungsbericht der börsennotierten Gesellschaft
Kostenlos, mit einem kostenlosen Konto
Die oben genannten Arbeitsdateien öffnen sich kostenlos aus Ihrem ComplianceSME-Konto, ebenso der Rest des Werkzeugkastens für das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch: 219 Arbeitsdateien für die 104 Lagen, in denen sich eine im deutschen Handelsregister eingetragene Gesellschaft befinden kann. Arbeitsdatei 1 läuft zuerst und baut den Gesellschaftspass; danach öffnen Sie jede Arbeitsdatei, sobald die jeweilige Lage eintritt.
Eine Arbeitsdatei läuft in Claude. Sie fragen den ComplianceSME-Connector in einem dedizierten Premium-Konto im Claude Team-Tarif danach, und die Arbeitsdatei stellt Ihnen eine Frage nach der anderen und gibt Ihnen dann das Dokument zurück, das das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch benennen, wobei bei jedem Schritt der Paragraph genannt wird. Es wird nichts heruntergeladen und nichts installiert.
Der Bericht bleibt Ihr Eigentum, bereit für eine Bank, einen Versicherer, einen Kunden oder einen Prüfer. Ihr Dashboard zeigt jede Arbeitsdatei und ihren Stand.
Diese Arbeitsdatei öffnenComplianceSME verfolgt das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch und aktualisiert den Werkzeugkasten auf Ihrem Konto über das Compliance Complete-Konto, damit Sie nie mit einer überholten Fassung arbeiten. Compliance Complete