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Deutschland · Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Die nichtfinanzielle Erklärung: die Pflicht, die Befreiungen, der Inhalt und die verwendeten Standards

das AktG, das GmbHG und das HGB · §§ 289b bis 289e HGB

Die nichtfinanzielle Erklärung betrifft nur Kapitalgesellschaften mit den Merkmalen des § 289b HGB

Die nichtfinanzielle Erklärung trifft nur einen Teil der Kapitalgesellschaften, und die Prüfung, ob man dazugehört, ist der erste Schritt. Eine Kapitalgesellschaft hat ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern, wenn sie die im Gesetz genannten Merkmale erfüllt (§ 289b Absatz 1 HGB). Ist eine Kapitalgesellschaft von dieser Pflicht befreit, so hat sie dies in ihrem Lagebericht anzugeben (§ 289b Absatz 2 Satz 3 HGB). Eine Befreiung tritt auch ein, wenn die Gesellschaft in eine nichtfinanzielle Konzernerklärung einbezogen ist (§ 289b Absatz 3 HGB).

Der Inhalt ist an fünf Aspekte gebunden, und wer zu einem Aspekt kein Konzept verfolgt, muss das ausdrücklich sagen. In der Erklärung ist das Geschäftsmodell kurz zu beschreiben (§ 289c Absatz 1 HGB). Die Erklärung bezieht sich zumindest auf Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (§ 289c Absatz 2 HGB). Zu diesen Aspekten sind diejenigen Angaben zu machen, die für das Verständnis erforderlich sind (§ 289c Absatz 3 HGB), und verfolgt die Gesellschaft zu einem Aspekt kein Konzept, so hat sie dies anstelle der Angaben klar und begründet zu erläutern (§ 289c Absatz 4 HGB).

Wer die nichtfinanzielle Erklärung prüfen lässt, muss das Prüfungsergebnis nach § 289b Absatz 4 HGB veröffentlichen

Ist die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht inhaltlich überprüft worden, so ist auch die Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu veröffentlichen (§ 289b Absatz 4 HGB).

Die Kapitalgesellschaft kann für die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung nationale, europäische oder internationale Standards nutzen und hat anzugeben, welche sie verwendet hat (§ 289d HGB). Sie muss ausnahmsweise keine Angaben zu künftigen Entwicklungen oder Belangen aufnehmen, über die Verhandlungen geführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (§ 289e Absatz 1 HGB). Macht sie davon Gebrauch und entfallen die Gründe für die Nichtaufnahme nach der Veröffentlichung, so sind die Angaben nachzuholen (§ 289e Absatz 2 HGB).

Das System erstellt Ihren ComplianceSME-Gesellschaftspass und führt Sie dann durch die Arbeitsdateien

Arbeitsdatei 154 des Werkzeugkastens DE-COMPANY nimmt diesen Bereich auf. Er prüft zuerst die Merkmale des § 289b Absatz 1 HGB gegen die Kennzahlen des Unternehmens und fragt jede in Anspruch genommene Befreiung mit dem Nachweis der Angabe im Lagebericht ab. Er geht danach die fünf Aspekte des § 289c Absatz 2 HGB einzeln durch und verlangt für jeden entweder das Konzept mit Ergebnissen, Risiken und Leistungsindikatoren oder die begründete Erklärung nach § 289c Absatz 4 HGB. Für jede weggelassene Angabe verlangt er die Prüfung gegen § 289e HGB.

Kostenlos, mit einem kostenlosen Konto

Die oben genannten Arbeitsdateien öffnen sich kostenlos aus Ihrem ComplianceSME-Konto, ebenso der Rest des Werkzeugkastens für das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch: 219 Arbeitsdateien für die 104 Lagen, in denen sich eine im deutschen Handelsregister eingetragene Gesellschaft befinden kann. Arbeitsdatei 1 läuft zuerst und baut den Gesellschaftspass; danach öffnen Sie jede Arbeitsdatei, sobald die jeweilige Lage eintritt.

Eine Arbeitsdatei läuft in Claude. Sie fragen den ComplianceSME-Connector in einem dedizierten Premium-Konto im Claude Team-Tarif danach, und die Arbeitsdatei stellt Ihnen eine Frage nach der anderen und gibt Ihnen dann das Dokument zurück, das das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch benennen, wobei bei jedem Schritt der Paragraph genannt wird. Es wird nichts heruntergeladen und nichts installiert.

Der Bericht bleibt Ihr Eigentum, bereit für eine Bank, einen Versicherer, einen Kunden oder einen Prüfer. Ihr Dashboard zeigt jede Arbeitsdatei und ihren Stand.

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ComplianceSME verfolgt das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Handelsgesetzbuch und aktualisiert den Werkzeugkasten auf Ihrem Konto über das Compliance Complete-Konto, damit Sie nie mit einer überholten Fassung arbeiten. Compliance Complete

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